Allgemeine Geschäftsbedingungen

Qualität als oberstes Gebot

Für die Ausführung der Arbeiten gelten folgende Bedingungen und Richtlinien
  • Die Richtlinien des Schweizerischen Malermeisterverbandes
  • Die Richtlinien der Materiallieferanten
  • Die Richtlinien der Vollzugskommission Umweltschutz im Malergewerbe
  • Der allgemein gültige Rahmenvertrag
  • Die allgemeinen Bedingungen und Vorschriften des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins SIA
  • Die Technischen Normen SIA 257 für Maler-, Holzbeiz- und Tapezierarbeiten Ausgabe 2005
  • Es muss bauseits ein funktionierender Wasser- und Stromanschluss vorhanden sein.
  • Eine Toilette muss bauseits zur Verfügung gestellt werden. Anderseits können wir ein mobiles WC organisieren. Kosten zu Lasten Eigentümer oder Planer.
  • Die Zufahrt zum Objekt muss gewährleistet sein
  • Mögliche Organisationen sowie Installationen gehen zu Lasten des Auftraggebers
  • Bei einigen unserer Arbeiten kann Staub entstehen. Trotz sorgfältigem Abdecken sämtlicher nicht zu behandelnder Untergründe und Gegenstände kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staub zurückbleibt. Endreinigung bauseits.
Leistungsumfang
  • Wir bemühen uns möglichst detaillierte Offerten zu schreiben, so dass Sie jederzeit den Umfang unserer Arbeit nachvollziehen können.
  • Leistungen die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.
  • Varianten, sind Zusätze und somit nicht in die Offerte eingerechnet.
  • Sämtliche Arbeitsrapporte werden bei Rechnungsstellung nochmals kontrolliert. Es ist möglich, dass zusätzliche Regiestunden anfallen und in Rechnung gestellt werden.
  • Eine feine Staubentwicklung ist trotz sorgfältigem abdecken und schützen möglich.
  • Der Farbton wird den umliegenden Bauteilen angepasst. Ohne speziellen Kundenwunsch werden Standard Weisstöne verarbeitet: NCS0500, RAL9010, RAL9016
Untergrundbeschaffenheit
  • Voraussetzung für eine qualitativ einwandfreie Arbeit ist ein der Normen entsprechender Untergrund. Dieser wird nach den Abdeckarbeiten und vor Arbeitsbeginn von uns auf Beschaffenheit  Haftung überprüft.
  • Bestehende Untergründe werden bei der Besichtigung zur Offertstellung in Augenschein genommen. Ohne ausdrückliche Bestätigung des Kunden werden keine Untergrund Proben vorgenommen, die Veränderungen oder Beschädigungen im Untergrund hinterlassen.
  • Bei ungenügender Haftung der Altanstriche, Verputze usw. besteht die Möglichkeit, dass der bestehende Untergrund vorbehandelt oder gar entfernt werden muss. Diese Leistungen könne erst nach der Überprüfung bei Arbeitsbeginne beurteilt werden und sind in der Offerte nicht enthalten. Verrechnung nach effektivem Aufwand.
  • Trotz sorgfältiger und vorsichtiger Behandlung Ihrer Fenster, ist nicht auszuschliessen, dass Gläser die bereits eine unsichtbare Spannung oder Haarrisse aufweisen, beim Bearbeiten springen. In solchen Fällen müssen wir jegliche Haftung ablehnen und den Ersatz verrechnen.
  • Auch nach exakter Prüfung der Untergründe auf Tragfähigkeit, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mängel bei der darunterliegenden Beschichtung auftreten. Für solche Mängel können wir keine Haftung übernehmen.
  • Naturofloor: auf Grund von Untergrundbewegungen entstandene Risse bestehen keine Garantieansprüche.
Angebot
  • Unsere Offerten sind grundsätzlich kostenlos und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder als Original noch als Kopie weitergegeben werden. Sie bleiben im Besitz der Firma Hintermann AG. Bei Verstoss werden die Unterlagen nach Aufwand verrechnet.
  • Offerten sind während 1 Monaten gültig.
  • Die vereinbarten Konditionen gelten nur für die jeweilige Offerte.
  • Gerne erstellen wir auch Ausschreibungsunterlagen für Ihr Projekt, diese müssen wir nach Abmachung in Rechnung stellen.
  • Als Mitglied des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes SMGV halten wir den Berufskodex nach bestem Wissen und Gewissen ein. Wir tragen und unterstützen die Massnahmen des SMGV in den Bereichen Kundenzufriedenheit, Sozialpartnerschaft, Aus- und Weiterbildung und Umweltschutz.
  • Die Offerten werden in Absprache und mit dem Einverständnis des Auftraggebers, bzw. dessen Vertreter erstellt. Differenzen beim Ausmass sind möglich, der Verfasser übernimmt keine Garantie auf dessen Richtigkeit.
  • Durch unser Netzwerk können wir zusätzliche Arbeitsgattungen z.B. Maurer, Schreiner, Sanitär, Reiniger usw. empfehlen und organisieren. Verrechnung nach effektivem Aufwand.
  • Das weg- oder umräumen von Mobiliar und Deko-Artikeln liegt in der Verantwortung des Auftraggebers oder des Eigentümers. Wir räumen Gegenstände um, wenn es für unsere Arbeit unausweichlich ist. Auch bei sorgfältiger Behandlung können Schäden entstehen. Für Beschädigungen jeglicher Art lehnen wir die Verantwortung ab.
  • Teuerung infolge Preiserhöhung durch Materiallieferant, ausgelöst durch ausserordentliche Preiserhöhungen der Rohstoffe oder Logistikkosten, können der Bauherrschaft belastet werden.
  • Der Unternehmer behält sich das Recht des Widerrufs infolge Preiserhöhung vor.
Auftragsabwicklung
  • Regierapport: abgegebene/gesendete Regierapporte müssen innert 5 Tagen unterschrieben retourniert werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rapporte automatisch als genehmigt.
Zahlungsbestimmungen
  • 20 Tage netto
  • Die Zahlungstermine sind feste Verfalltage gemäss OR Art. Nr. 102 Abs. 2.
  • Ab dem Verfalltag wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.
  • Für Aufträge mit grossem Materialbedarf kann bis zu 1/3 Vorkasse verlangt werden.
  • Für Aufträge über sFr. 10’000.00  können Teilrechnungen erstellt werden.
  • Vorkasse und Teilrechnungen: zahlbar innert 10 Tagen netto.
  • Rabatte können nicht kumuliert werden.
  • Rechnungsreklamationen sind innert 5 Tagen möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt und kann nicht mehr verändert werden.
  • Bereits ausgestellte Rechnungen die auf Kundenwunsch umgeschrieben werden sollen, werden mit Fr. 95.00 verrechnet.
Standard Arbeitszeiten
  • Unsere Arbeitszeiten gelten von Montag bis Freitag
  • Sommer-Halbjahr:  7.15 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
  • Winter-Halbjahr:     7.45 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr